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Forum der Vorglüh-IG Engelschoff

(32) Grünes Nummernschild

24.03.2006 (F1)
Moin Stefan,

ich hätte da ein Thema für das Forum. Da es nichts direkt mit unseren
geliebten Hanomags zu tun hat, musst du die Entscheidung treffen, ob die
Diskussion eröffnet werden soll.

Das Stichwort lautet: "Grünes Nummernschild", ergo geht es um die
Steuerbefreiung für unsere Schlepper.
Bei uns kutschen die meisten Schlepper, bis auf wenige Ausnahmen, mit
einem grünen Nummernschild herum. Nun hat es meinen Nachbar als ersten
erwischt. Trotz Bescheinigung des Ortslandwirts hat ihm das Finanzamt
die Steuerbefreiung für seinen neuen Gebrauchten verwehrt.
Wie wird das bei Euch im Norden gehandhabt? Weiter stellt sich die
Frage, welche Konsequenzen das hat. Soweit ich weiß, ist bei ordentlich
angemeldeten Fahrzeugen mit schwarzem Kennzeichen das Mitführen von
zulassungsfreien Anhängern nicht zulässig. Also brauchen auch die
Anhänger Papiere und müssen alle zwei Jahre zur HU?

Gruß aus dem Spessart
Armin

28.03.2006 (A2)
Hallo Armin,

bei uns in der Umgebung von Lüneburg isz es ähnlich.
Das Finantamt überprüft wieviel Hekta Land man besitzt.
Kann wohl nicht angehen, das wenn man wenig Land hat sechs Schlepper besitzt.
Die vorhandenen Schlepper bleiben Steuerbefreit, aber wenn man einen dazukauft wird dieser voll versteuert.
Mehr weiß ich auch nicht.

Thorsten

05.04.2006 (A1)
Hallo Armin aus  dem Spessart,
das mit den grünen Nummernschildern hat seine Tücken.
Eine Bestätigung des Ortslandwirtes wie im Fall Lüneburg, ist mehr oder
weniger eine Gefälligkeit, die nicht anerkannt wird.
In NRW musst Du um ein grünes Schild zu erhalten  3 ha Land ( Acker,
Wiese oder Forst nachweisen), dann kannst Du
Einen Nebenerwerb Land.-oder Forstwirtschaft anmelden und musst
zusätzlich Berufsgenossenschaft und Rentenkasse
anmelden. Dann und nur dann bekommst Du hier ein grünes Schild.
Die Steuern , die für die Traktoren zu zahlen sind, sind nur ein
geringer Teil zu den sonst entstehenden Kosten.
Hinzu kommt, das Du mit grüner Nummer rechtlich, nur land.-oder
forstwirtschaftliche Produkte fahren darfst. Ein Kasten
Bier könnte schon rechtliche Folgen haben.
Meine Anhänger haben grundsätzlich die Nummern der Zugfahrzeuge, sind
mit 20  / 25 km Schildern ausgerüstet.
Ich habe noch nie Schwierigkeiten bei Kontrollen gehabt.
Da wir nun in unserem " Fuhrpark" bald einen 2 achsigen Tieflader haben
werden, habe ich zu nächst mit der Verkehrpolizei
gesprochen, außerdem Hinweis ja auf die  korrekte Beschilderung  25 km
zu achten hatte man keine Einwände.
 
Gruß aus  dem Bergischen Land
Volker

06.04.2006 (A1)
Zunächst einmal recht herzlichen Dank an Thorsten und Volker für ihre
Antworten, so langsam blicke ich durch.
Aber noch einmal zu den Konsequenzen. Gesetzt den Fall, ich bekomme nach
dem noch offenen Lottogewinn noch einen Schlepper, werde ich nach den
Erläuterungen von Thorsten und Volker kein grünes Nummernschild mehr
bekommen. Was ist dann aber mit meinem Mössbauer-Zweiachser? Darf ich
den dann noch ohne weiteres ziehen oder muss ich den Anhänger zuerst dem
TÜV wegen Ganzabnahme vorführen? Konkret gefragt heißt das: brauche ich
dann auch Fahrzeugbrief und Schein für das Ding aus Großvaters Zeiten?
An dem Hänger ist noch nicht einmal ein Typenschild zu finden, das
irgendwelche Hinweise hergibt, was in eventuell benötigte Papiere
einzutragen wäre.
Es kann ja wohl nicht angehen, dass man mittlerweile fast einen
Rechtsanwalt braucht, um ein paar Meter mit seinem Oldie zu fahren.

Gruß
Armin

10.04.2006
Ein "normaler" Traktor läuft zwischen 19,5 - 24,5 km /Stunde.
Diese Fahrzeuge dürfen zulassungsfreie Anhänger ziehen.
Die Anhänger sind über das Zugfahrzeug versichert.
 
Wenn Du ganz sicher gehen willst, lass die eine TÜV-Bescheinigung (
kostet so um die 25,-- Euro)
für Deinen Anhänger ausstellen.
 
Wenn Du Zweifel hast, frage Deinen Traktorversicherer und den
Verkehrdienst der Polizei.
 
Gruß
Volker

18.04.2006
Ich habe keine Zweifel und vertraue Volkers Aussagen.
Das mit der maximalen Geschwindigkeit von 24,5 km/h habe ich nicht
gewusst. Damit kann ich vielleicht auch meine Kumpels informieren und
beruhigen.
Danke nochmal an Volker.

Gruß
Armin

16.01.2007
Hallo Kollegen,

ich will ja kein Spassverderber sein, aber bei nach StVZO gibt es ganz klar
KEINE Ausnahmeregelung, nach der man mit schwarzer Nummer einen
zulassungsfreien Anhänger ziehen darf. Das musste zwar selbst der TÜV erst
nachlesen, ist aber so. Bein uns hat die Polizei schon Privatleute beim
Holztransport (Selbstbau-Anhänger) mit schwarzer Nummer angehalten, wurde
mir berichtet. Mit den 25 km/h hat das alles nichts zu tun, auch wenn uns
das letztes Jahr jemand von der Verkehrswacht auch so erzählt hat.

Lars Behrend
Hanomag Club Bollensen

16.01.2007
Hallo Leute,

das mit den 25 km/h ist so nicht richtig! Entscheidend ist § 18 StVZO:
Grundsatz: Alle Fahrzeuge über 6 km/h müssen über eine ABE bzw.
EG-Typgenehmigung verfügen und amtlich zugelassen sein!

Ausnahmen für bestimmte Anhänger regelt der Abs. 2 Nr. 6a bis 6p: Maßgeblich
ist hier Nr. 6a, der Text lautet:

"(Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind...)
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger
nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden;
beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei,
wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der
durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen
hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h
(Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;"

Die Ausnahmen sind abschließend aufgezählt! Daraus folgt, dass mit schwarzem
Kennzeichen kein nichtzugelassener Anhänger genutzt werden darf!!! Bei uns
weiß die Polizei das mittlerweile.

Gruß vom Hanomag-Club Bollensen

Lars B.

(c) 2006 Vorglüh-IG Engelschoff